MSO übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von MSO ist der Upload der Daten auf den Server. Für Störungen innerhalb des Internet kann MSO keine Haftung übernehmen.
MSO übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht wurden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. MSO übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Reproduktion, Druck, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird.
Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren (Entwürfe, Reinzeichnungen, Demos, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge und Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind. Des weiteren ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, das zur Verfügung gestelltes Material keine Urheberrechtsverletzung verursacht. Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Stehen MSO wegen Nichtabnahme des Auftraggebers Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann MSO 50% der Auftragssumme vom Auftraggeber als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, MSO einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fertigstellung anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 24 Monaten ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber MSO wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern MSO diesen Mangel arglistig verschwiegen hat. Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so ist MSO nach eigener Wahl berechtigt nachzubessern. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, ist MSO zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt.
Für überlassene Datenträger und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt MSO keine Haftung. Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers.
Der Auftraggeber spricht MSO von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an MSO, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes kann MSO keine Haftung übernehmen.
Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben MSO vorbehalten. Zu Teilleistungen ist MSO berechtigt, sofern dem Auftraggeber dies zumutbar ist.
MSO kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder von ihm sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen worden sind.
Das vereinbarte Honorar ist nach Abschluss der Arbeiten fällig. Bei Neukunden behält sich MSO vor, nach Erstellung des Entwurfs eine Anzahlung von EUR 200,- der veranschlagten Auftragskosten als Anzahlung zu erbeten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungen von MSO 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist MSO berechtigt, den Zugriff zu den Internetseiten bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Geht der Betrag nicht innerhalb gemahnter Fristen ein, ist MSO berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Domainregistrierung, Wahl des Providers und die ordnungsgemäße Bezahlung des Providers ist Sache des Auftraggebers.
MSO sichert dem Auftraggeber ausdrücklich zu, dass niemals interne Daten des Auftraggebers wie Adressen, Kontaktdaten, Login-Daten, Passwörter etc. unerlaubt an Dritte weitergegeben werden.
Soweit für die Leistungen von MSO öffentlich-rechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesen sind, hat sie der Auftraggeber zu tragen.
Erbringt MSO Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. MSO ist berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,26 Euro zu berechnen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bad Säckingen. Die für den Sitz von MSO örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. MSO kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.
Stand: 21.02.2012

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