MSO-Webdesign.

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie vor Erteilung eines Auftrags meine AGB.

1. Allgemeines

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit MSO-Webdesign, Inhaber: Marco Schwarz (im folgenden MSO genannt) in Bad Säckingen. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

2. Angebote und Vertragsabschluß

Angebote sind freibleibend und können von MSO bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Bestellungen des Auftraggebers stellen verbindliche Angebote dar, die MSO innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen kann. Bestellungen des Auftraggebers werden von MSO durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail / Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Pauschalangebote sind bis zum genannten Zeitpunkt verbindlich. MSO-Webdesign behält sich das Recht vor, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß vom Vertrag zurückzutreten für den Fall, dass unvorhersehbare technische, speziell programmiertechnische Schwierigkeiten auftreten, die MSO-Webdesign nicht für den Auftraggeber zufriedenstellend zu lösen vermag. In diesem Fall verzichtet MSO-Webdesign auf die Bezahlung seiner bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatzansprüche, es sei denn, er könnte einen entstandenen Schaden zweifelsfrei nachweisen.

3. Urheberrecht

Alle Urheberrechte an im Rahmen eines Angebotes entworfenen und erstellten Grafiken, Texte und Konzeptionen bleiben bei MSO und dürfen nicht weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Der Auftraggeber erwirbt mit Fertigstellung und Veröffentlichung die Rechte an der Konzeption und den Seiteninhalten. Das Urheberrecht geht nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.

4. Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass MSO überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen deutsches noch gegen ein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass diese Daten nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen und dass in die Seiten aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder fremde Rechte verletzen.

Im Verhältnis zum Auftraggeber ist MSO nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält sich MSO vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in die zu gestaltende Webseite abzulehnen, die ihm inhaltlich bedenklich erscheinen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird MSO die jeweiligen Daten oder Informationen in die Webseite aufnehmen.

Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer von MSO erstellten Webseite des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber MSO hiermit frei.

5. Eigentumsvorbehalt

Fertiggestellte Webseiten und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von MSO.

6. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

Stellt der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.

Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

Weiter

Hier können Sie die AGB als PDF lesen, drucken und speichern.

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